Mobile Pflege und Betreuungsdienste
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen durch das Bundesgesetz für Gesundheits- und Krankenpflege und durch den Leistungs- und Kompetenzkatalog des Landes Steiermark für mobile Dienste müssen verschiedene pflegerische Tätigkeiten sowie ärztlich angeordnete Tätigkeiten durch die dafür laut Gesetz zuständige Berufsgruppe durchgeführt werden.
Hauskrankenpflege ist fachlich qualifizierte Pflege und Betreuung von kranken, pflegebedürftigen und behinderten Menschen jeden Alters durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP). Die Tätigkeit umfasst die eigenverantwortliche Planung, Durchführung, Kontrolle und Dokumentation der erforderlichen Pflege und Betreuung und gesundheitsförderlichen Maßnahmen sowie die Durchführung pflegerisch/therapeutischer Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung. Die DGKP werden dabei von geprüften PflegeassistentInnen unterstützt.
Pflegeassistenz umfasst die Begleitung, Betreuung und Unterstützung von älteren Menschen zur Verbesserung bzw. Erhaltung ihrer Lebensqualität.
Heimhilfe dient der Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen bei der Führung des Haushaltes und der Verrichtung von Aktivitäten des täglichen Lebens, wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Reinigung und Beheizung der Wohnung, Erledigung von Besorgungen, Begleitung zu Arztbesuchen und Behördenwegen, Essensversorgung und dergleichen mehr.